Aktuelles

18.09.2026 - Sperrung Alte Strasse ab Tremola bis Rank
Mitteilung vom
18.Sep.2026

Aufgrund von Mäharbeiten wird die Alte Strasse zwischen Tremola und Rank heute Nachmittag, von 13.00 bis 17.00 Uhr, für den Verkehr gesperrt.

Wir bitten um Verständnis und danken für die Kenntnisnahme

Für Rückfragen: 

Forstrevier CHALL 
Oberdorfstrasse 1
4244 Röschenz
Revierförster P.Stampfli     
+41 79 344 84 26       
forstchall@bluewin.ch 

31.08.2026 - Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
Mitteilung vom
31.Aug.2026
27.08.2026 - Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen - Gemeinden
Mitteilung vom
27.Aug.2026

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:

  1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
  2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
  3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald und Wild beider Basel anfechtbar.
  4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
  5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten     Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröf­fentlichen.

Amt für Wald und Wild beider Basel

(Publikation im Amtsblatt vom 27. August 2026)

27.08.2026 - Trockenheitsschäden im Wald - Informationen an die Einwohner- und Bürgergemeinden BL
Mitteilung vom
27.Aug.2026
27.08.2026 - Update Wasserversorgung
Mitteilung vom
27.Aug.2026

Termine

27.09.2026 - Kaffee im Saal an der Dorfstrasse 10
Ort
Dorfstrasse 10
Zeitangabe
13.00 - 18.00 Uhr
Veranstalter
Gaby und Jonas Asprion
30.09.2026 - Anmeldeschluss Santigläusmart
Ort
Kathi Strauss, Hauptstrasse 8, 4243 Dittingen / 061 761 10 25
Veranstalter
Kulturverein Dittingen
14.10.2026 - Feuerwehr-Rekrutierung
Ort
Magazin LAufen
Zeitangabe
19:00
Veranstalter
Stützpunktfeuerwehr Laufental
Downloads
25.10.2026 - Kaffee im Saal an der Dorfstrasse 10
Ort
Dorfstrasse 10
Zeitangabe
13:00-18:00 Uhr
Veranstalter
Rebzunft und Kulturverein
30.10.2026 - Degustation und Verkauf Dittinger Wein (2025)
Veranstalter
Rebzunft und Kulturverein

Links

Mittagstisch

Promotion Laufental

Basel Landschaft

Basel Landschaft

Wanderwege beider Basel

https://www.ch.ch/de/

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

ÖFFNUNGSZEITEN

Schalter

 
Montag16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

Burgerkorporation

hier geht es direkt zur Burgerkorporation