Kirschblüten

 

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug, jedoch spätestens innert 14 Tagen danach, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte oder Schweizerpass
  • Wegzugsadresse
  • Wegzugsdatum

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsadresse
  • Wegszugsdatum

Neu haben gewisse Personengruppen auch die Möglichkeit den Zu- Um- und Wegzug elektronisch zu melden. Näheres finden Sie direkt auf dem Link eUmzug Baselland.

Adressauskunft

Gemäss dem Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) des Kantons § 3 Bekanntgabe von Einwohnerregisterdaten an Private.

  1. Die Gemeindeverwaltung gibt Privaten auf Gesuch hin folgende Daten einer einzelnen Person, die im Einwohnerregister verzeichnet ist, bekannt:
    a. amtlicher Name,
    b. Vorname,
    c. Geschlecht,
    d. Geburtsdatum,
    e. Wohnadresse und Zustelladresse.
  2. Sie gibt weitere Daten der verzeichneten Person bekannt, sofern die gesuchstellende Person an deren Identifizierung oder für Nachforschungen ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
  3. Sie gibt nach Merkmalen geordnete Daten gemäss Absatz 1 über mehrere verzeichnete Person bekannt, sofern die gesuchstellende Person die Daten für schützenswerte ideelle Zwecke verwendet.
  4. Sie macht die im Einwohnerregister verzeichneten Personen namentlich bei deren An- oder Ummeldung auf die Möglichkeit der Datensperrung gemäss der kantonalen Gesetzgebung über den Datenschutz aufmerksam.
  5. Für mündliche Auskünfte sowie persönlich ausgehändigte einfache Computerausdrucke aus dem Einwohnerregister werden keine Gebühren erhoben.
An- und Abmeldung Hund

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Dittingen.

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.

Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen.

Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis.

Ab 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.

Preis: gemäss Gebührenverordnung

Anmeldung / Zuzug und eUmzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?

Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.
Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.

Bitte füllen Sie wenn möglich das Anmeldeformular vorgängig aus.

Neu haben gewisse Personengruppen auch die Möglichkeit den Zu- Um- und Wegzug elektronisch zu melden. Näheres finden Sie direkt auf dem Link eUmzug Baselland.

Anmeldung Arbeitslosigkeit

Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV. Bitte melden Sie sich persönlich innert eines Arbeitstages beim RAV.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis (ID oder Pass)
  • Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
  • Ausländerausweis (nur für ausländische Personen)
Baugesuche Dittingen Online

Im Zuge der Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat am 21. April 2020 beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen. Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich.

Eheschliessung

Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin, einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis?

Erbschaften
Familienausweis (Familienbüchlein)

Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.

Identitätskarte

Das Antragsverfahren erfolgt papierlos und komplett elektronisch.

  • Der Antragssteller kann ein Passfoto mitbringen, das Foto wird bei uns eingescannt und zusammen mit dem Antrag elektronisch verschickt.
  • Der Antragssteller kann ein digitales Passfoto auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick) mitbringen. In diesem Fall können wir das Foto einlesen und dem Kartenantrag beifügen. Das Foto muss im Format .jpeg sein.
  • Preise:
    Kinder CHF 25.00
    Erwachsene CHF 45.00

Für einen Antrag zur Ausstellung einer neuen Identitätskarte sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Alte Identitätskarte
  • Passfoto
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen: 

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
  • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
  • Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Auch wenn sie von der Gemeinde keine Subventionen erhalten, profitieren sie von den günstigeren Tarifen.

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

Öffnungszeiten

Schalter

 
Montag16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

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