Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Grundbuchamt
Domplatz 9
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4144 Arlesheim

Die IBBS vermittelt Informationen zu regionalen und kantonalen Angeboten und Dienstleistungen für alle Seniorinnen und Senioren. Wir unterstützen die Ratsuchenden und ihre Angehörigen und schlagen ihnen geeignete Anbieter für Hilfe rund um das Thema Alter, Älterwerden und Pflege vor. Die Angebote und Dienstleistungen werden von der Informationsstelle nicht bewertet.
Kaminfeger (Zuständigkeit, Kreiseinteilung)
Im Kanton Basel-Landschaft tritt mit Wirkung per 1. Januar 2018 das «Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand und gravitative Naturgefahren (BNPG)» in Kraft. Dieses Gesetz löst auch die bis dahin geltenden Bestimmungen über den Kaminfegedienst ab. In diesem Bereich sind ab dem 1.1.2018 neu die Regelungen des «Dekrets über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen» massgeblich. Im Weitern regelt das Gesetz die Verantwortlichkeiten.
Die bisherige Einteilung des Kantonsgebiets in Kaminfegekreise wird aufgehoben. Dank der Liberalisierung des Kaminfegermonopols durch die Gebäudeversicherung haben Sie die freie Wahl des Kaminfegers. Gleichzeitig wird auch der Kaminfegetarif ausser Kraft gesetzt. Die bis anhin verbindlichen Preisvorgaben fallen dahin, der bisher vom Gesetzgeber geregelte Markt wird durch den freien Wettbewerb abgelöst.
Sorgfaltspflicht für Eigentümer
Gemäss BNPG tragen die Eigentümer bzw. Betreiber von Anlagen ab dem 1. Januar 2018 die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht und damit auch für den Unterhalt, die periodischen Reinigungen und auch die Kontrollen der Feuerungsanlagen. Diese Sorgfaltspflicht gilt dann als erfüllt, wenn ein Eigentümer bzw. Betreiber auf Verlangen nachweisen kann, dass an seiner Feuerungsanlage in zweckmässigen Zeitabständen eine den gesetzlichen Vorgaben für den Unterhalt von Feuerungsanlagen entsprechende «sicherheitstechnische Prüfung» durch eine Fachperson vorgenommen worden ist.