Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes Feuerwerksverbot
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.
Neu gilt:
• Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
• Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.
Bitte achten Sie auch in ihrem Garten beim Grillieren darauf, dass nicht durch Funkenflug ein Feuer entfacht wird. (Gemeinderat Dittingen)
Die gesamten Details entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung des Kantonalen Krisenstabs.