Gemeindeorganisation
Die Einwohnergemeinde Dittingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie umfasst sämtliche auf dem Gebiet der Gemeinde wohnenden Personen.
Unsere Gemeinde besitzt eine ordentliche Gemeindeorganisation, welche durch folgende Organe gebildet wird: An der Gemeindeversammlung kann jedes stimmberechtigte Gemeindemitglied über die Angelegenheiten der Gemeinde mitberaten und mitbeschliessen. Die Befugnisse der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz geregelt. - Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Diese Kommission prüft die Geschäftsführung des Gemeinderates, das Budgetierungs- und Rechnungswesen der Gemeindeverwaltung sowie weitere Geschäfte, die ihr zugewiesen werden. Der Gemeinderat ist das leitende, planende und vollziehende Organ der Gemeinde. Er übt alle Befugnisse aus, die nicht anderen Organen übertragen sind und vertritt die Gemeinde nach aussen. Die Aufgaben und Befugnisse des Gemeinderates sind in der Gemeindeorndung und im Geschäftsreglement festgehalten. Der Gemeinderat Dittingen besteht aus 5 Mitgliedern, die alle vier Jahre nach dem Majorzverfahren vom Volk an der Urne gewählt werden.
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