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Schulrat Dittingen



Der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Dittingen wird an der Urne gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern. Gemäss § 82 des Bildungsgesetzes hat er folgende Aufgaben:

a. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
b. er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
c. er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
d. er genehmigt das Schulprogramm;
e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse;
f. er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können;
g. er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.



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